Aus- und Weiterbildung
Verlängerung der Ausbildung
Reguläre Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsordnung eines jeden Berufs legt die Ausbildungsdauer fest. Es wird zwischen zwei-, drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen unterschieden.
Jeder zweijährige Ausbildungsberuf kann um einen dreijährigen Beruf ergänzt werden.
Die Ausbildungszeit des zweijährigen Ausbildungsberufs kann auf die Ausbildungsdauer der drei- und dreieinhalbjährigen Berufe angerechnet werden.
Die Ausbildungszeit des zweijährigen Ausbildungsberufs kann auf die Ausbildungsdauer der drei- und dreieinhalbjährigen Berufe angerechnet werden.
Verlängerung der Ausbildung
In Ausnahmefällen kann die IHK auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Als Ausnahmegründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit vor Ablegen der Abschlussprüfung können beispielsweise gelten:
- erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung,
- längere Ausfallzeiten, die vom Ausbildenden nicht zu vertreten sind, sowie
- körperliche, geistige oder seelische Behinderungen des Auszubildenden,
- Betreuung des eigenen Kindes oder die Pflege von Angehörigen.
Die Gründe sind der IHK schriftlich mitzuteilen. Vor einer Entscheidung über die Verlängerung der Ausbildungszeit sind die Beteiligten zu hören. Das Verlängerungsformular finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 306 KB).