Konflikte in der Ausbildung

Schlichtungsverfahren

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Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden hat die IHK einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Das Verfahren hat das Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen, und ist vor einem Arbeitsgerichtsprozess erforderlich. Der Ausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen, die ehrenamtlich tätig sind. Die Geschäfte des Ausschusses führt das Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung der IHK.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden tätig, der schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle einreicht wurde. In der Regel gilt für die Anrufung des Schlichtungsausschusses die 3-Wochen-Frist, es sei denn der Betroffene macht besondere Gründe geltend.
Der Schlichtungsausschuss ist bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis zuständig zum Beispiel, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, sei es durch den Auszubildenden oder den Ausbildenden, und der Gekündigte diese Kündigung nicht gegen sich gelten lassen will.
Streitigkeiten aus einem beendeten Berufsausbildungsverhältnis, zum Beispiel über noch zu gewährende Ausbildungsvergütung oder wegen des Zeugnisses, gehören nicht vor den Ausschuss. Auch bei Streitigkeiten im Rahmen der Umschulung oder Fortbildung ist das Arbeitsgericht direkt anzurufen, sofern arbeitsrechtliche Streitigkeiten vorliegen.

Schlichtungstermine 2024

Die Schlichtungstermine finden – mit Ausnahme des Dezembers – immer am letzten Mittwoch eines Monats statt.
  • 30. Januar 2024
  • 28. Februar 2024
  • 27. März 2024
  • 24. April 2024
  • 29. Mai 2024
  • 26. Juni 2024
  • 31. Juli 2024
  • 28. August 2024
  • 25. September 2024
  • 30. Oktober 2024
  • 27. November 2024
  • 18. Dezember 2024