Ausbildung

Probezeit

Wozu dient die Probezeit?

Zu Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses wird eine Probezeit vereinbart. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Auszubildenden und Ausbilder*innen und ist zugleich eine sogenannte Bedenkzeit. Der Betrieb kann prüfen, ob die Auszubildenden für den Beruf geeignet sind und ob sie in der Lage sind, in den Betrieb integriert zu werden. Die  Auszubildenden prüfen, ob sie den richtigen Beruf gewählt haben und ob sie in dem Betrieb klar kommen.

Dauer der Probezeit

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Verlängerung der Probezeit

Die Vereinbarung einer kürzeren oder längeren Frist ist nach dem Berufsbildungsgesetz unwirksam.
Bei einer vertraglich vereinbarten Probezeit von weniger als vier Monaten:
Wurde im Berufsausbildungsvertrag beispielsweise nur eine dreimonatige Probezeit vereinbart und es treten während dieser Zeit Unsicherheiten bezüglich der Eignung für den Ausbildungsberuf oder der Ausbildungsreife auf, kann die Probezeit mittels eines Änderungsantrages bis zur Höchstgrenze von vier Monaten verlängert werden. Die zuständige IHK ist darüber umgehend zu informieren.

Verlängerung der Probezeit bei Krankheit

Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, kann die Probezeit auf Antrag um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden. Bei kurzfristigen Unterbrechungen kommt eine Verlängerung der Probezeit nicht in Frage. Eine automatische Verlängerung um die Dauer der Unterbrechung, gleich aus welchem Grund, tritt nicht ein.
Hinweis: Diese Zusatzvereinbarung ist schriftlich abzuschließen, von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben und der zuständigen IHK zu übermitteln.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Hinweis: Wird der Berufsausbildungsvertrag durch einer der beiden Vertragsparteien in der Probezeit gekündigt, so ist eine Kopie der Kündigung bei der IHK zur Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses einzureichen.

Tipps für die Gestaltung der Probezeit

Die Probezeit ist sorgfältig auszunutzen, damit innerhalb der Frist eine Beurteilung der Eignung möglich ist. Eine regelmäßige Beobachtung der Arbeitsweise und des Sozialverhaltens der Auszubildenden ist hierbei hilfreich.
Die Auszubildenden sollten unterschiedliche Aufgaben und Tätigkeiten ausführen, die Hinweise auf die Eignung für den Beruf geben können. Bei anfänglichen Schwierigkeiten sollte über die Probleme mit den Auszubildenden gesprochen werden.
Rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit muss entschieden werden, ob die Auszubildenden für die Ausbildung geeignet sind. Hierzu ist es notwendig, noch einmal all diejenigen zu befragen, die mit den Auszubildenden näheren Kontakt hatten.
Dabei sollten folgende Kriterien zur Beurteilung der Berufseignung berücksichtigt werden:
  • Leistung
  • Motivation
  • Verhalten im Betrieb
  • Entwicklungsfähigkeit
Die Probezeit ist somit eine ganz besonders wichtige Phase innerhalb der Ausbildung und eine gut genutzte Probezeit kann viel Ärger und Enttäuschung auf beiden Seiten ersparen.