Amtliches
Entzug der Ausbildungsberechtigung
Wenn die IHK durch Azubis oder Berufsschule auf grobe Missstände in einem Ausbildungsbetrieb aufmerksam gemacht wird, so geht sie dem unverzüglich nach. Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes kann dies bis zum Entzug der Ausbildungsberechtigung durch die IHK führen.
Damit ein Betrieb ausbilden kann, muss er eine Eignungsfeststellung durchlaufen. Diese wird durch einen IHK-Ausbildungsberater vorgenommen. Er prüft die betriebliche Eignung für die Ausbildung in einem Beruf sowie die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder. Dazu gehört auch der Nachweis arbeitspädagogischer Kenntnisse, zum Beispiel durch erfolgreich abgelegte AEVO-Prüfung.
Trotz dieser „Qualitätssicherung“ kommt es immer wieder vor, dass seitens des Betriebes die Ausbildungspflichten vernachlässigt werden, nicht nur aus Unwissenheit. Führt die Beratung durch die IHK nicht zur Veränderung, wird zunächst die Eintragung neuer Ausbildungsverträge begrenzt oder gestoppt. Dies gibt dem Unternehmen Gelegenheit, die Mängel abzubauen.
In schweren Fällen leitet die IHK den Entzug der Ausbildungsberechtigung ein, ein Verfahren, das an Bußgelder und Verwaltungsakte geknüpft ist. In Hessen und einigen anderen Bundesländern ist der Berechtigungsentzug den IHKs direkt übertragen worden. Die Anzahl der Fälle ist selten, denn die Kräfte des Marktes wirken auch hier: Unternehmen, die so nachlässig mit ihren Azubis umgehen, tun dies auch bei den anderen Mitarbeitern: Das wirtschaftliche Scheitern ist vorprogrammiert.