Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsvertrag
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA Betriebsnummer nach Paragraf 34 BBIG im Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.
Der Ausbildende (Betrieb) hat vor Beginn der Berufsausbildung mit dem/der Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1106 KB) zu schließen. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen dem Ausbildenden und dem/der Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Der Ausbildende ist verpflichtet, unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung bei der IHK Darmstadt zu beantragen.
Vertragliche Inhalte
- Art und Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Form des Ausbildungsnachweises (elektronisch oder schriftlich)
Als Anlage zum Vertrag gehört der betriebliche Ausbildungsplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung.
Der Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden, dem/der Auszubildenden und bei Jugendlichen auch von deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterschreiben.
Nachdem der Vertrag bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen worden ist, erhält der Betrieb und der/die Auszubildende, beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter eine Eintragungsbestätigung.
Änderungen zum Vertrag melden Sie der IHK Darmstadt bitte umgehend. Zur Änderung einzelner Vertragsbestandteile (zum Beispiel Adressänderung, Berufswechsel, Teilzeit, Probezeit) verwenden Sie das Formular Vertragsänderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 710 KB).
Zur Beantragung einer Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit nutzen Sie die auf den Infoseiten eingestellten Formulare.
Ablauf und Organisation
Jede Sachbearbeiterin erfasst die Berufsausbildungsverträge nach Posteingang. Bei einer fehlerfreien Einreichung ist eine schnellere Bearbeitung garantiert. In den Monaten mit hohem Aufkommen an Einreichungen (Mai bis August) kann die Bearbeitung vier bis sechs Wochen dauern. Wir bitten dies zu berücksichtigen und empfehlen die Einreichung eines Vertrages direkt nach Unterzeichnung der Vertragsparteien.
Erklärende Informationen rund um die Berufsausbildung mit den dazugehörenden Formularen finden Sie in den weiterführenden Informationen. Dort finden Sie auch die passenden Ansprechpartner aus dem Team Prüfungen.
Ausbildungsstätten-Infocenter
Das Ausbildungsstätten-Infocenter (kurz: ASTA-Infocenter) ist zentraler Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Selbstverwaltung rund um das Thema Beruf im Zusammenhang mit Ihren Ausbildern, Auszubildenden und Ihrer Industrie- und Handelskammer geht. Ausbildungsverträge können darüber problemlos hochgeladen werden.