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Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 1. April 2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf. Auch Personen aus dem Ausland können eine Gleichwertigkeitsprüfung in Gang setzen - allerdings nur dann, wenn sie danach tatsächlich eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle.
In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen mit ihren über 350 Ausbildungsberufen und gut 80 Fortbildungsabschlüssen. Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für oben genannte Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.
Die IHK Darmstadt bietet Ihnen eine individuelle Beratung an. Folgende Beratungs- und Serviceleistungen werden Ihnen kostenfrei angeboten:
Antragsbegleitende Beratung
Im Rahmen der antragsbegleitenden Beratung werden folgende Punkte abgedeckt:
Klärung der Zuständigkeit
Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
Erteilung von Auskünften zum 'Anerkennungsgesetz' (BQFG) sowie anderen Regelungen (BVFG, bilaterale Abkommen, Einigungsvertrag, etc.)
Vor allem bei Flüchtlingen kann es vorkommen, dass keine Unterlagen über die berufliche Qualifizierung mit nach Deutschland gebracht werden konnten und dass eine Ersatzbeschaffung im Heimatland nicht möglich ist. In diesen Fällen greift die praktische Kompetenzfeststellung.