Wo gibt es Unterstützung?
Assistierte Ausbildung - AsA flex und Förderprogramme
Assistierte Ausbildung – AsA flex
Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte „Assistierte Ausbildung – AsA flex”, können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
- Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
- Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
- Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.
Zielgruppen:
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
- Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
- Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.
Inhalt der Förderung:
Mit der „Assistierten Ausbildung – Asa flex”, können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die „Assistierte Ausbildung – AsA flex” beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.
Kosten und Träger der Maßnahme:
Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit beziehungsweise den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Die AsA flex wurde als Maßnahme ausgeschrieben und an verschiedene Bildungsträger in den Landkreisen der Regionen vergeben.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrem Landkreis erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.
Bewilligung:
Für die Bewilligung der „Assistierten Ausbildung – AsA flex” sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmen benötigt werden.
Förderprogramme zur Ausbildung
Abbrecher, Altwerber und Sprachförderbedarf
Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet vier Ausbildungsplatz-Förderprogramme der hessischen Landesregierung:
und im Rahmen der Qualifizierungsoffensive drei Programme des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Es ist dabei jeweils für das ganze Land Hessen zuständig.
Als weiteres Programm fördert das Land Hessen im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen der Qualifizierung und Beratung für Ausbildungspersonal und Betriebsinhaber und Qualifizierungen für Auszubildende, die zu einer Steigerung der Ausbildungsqualität beitragen.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Seit dem 1. April 2024 können Auszubildende, die für ihre Ausbildung umgezogen sind, einen Mobilitätszuschuss für das erste Ausbildungsjahr beantragen. Dieser umfasst die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat, unabhängig davon, ob die Heimfahrten tatsächlich angetreten wurden. Die monatliche Förderhöchstgrenze liegt bei 130 Euro. Wichtig ist, dass der Antrag auf Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden muss und nur für Ausbildungsverhältnisse mit Start nach dem 1. April gilt.
Die Fördervoraussetzungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung sind:
- Es handelt sich um eine förderungsfähige Berufsausbildung
(Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seearbeitsgesetz, Berufsausbildungen nach dem Pflegeberufsgesetz und Altenpflegegesetz und Berufe für Menschen mit Behinderung) - Die Ausbildungsstätte liegt außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches
(insgesamt mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt) - Der Umzug vom bisherigen Wohnort war auf Grund der hohen Wegezeit erforderlich
(als Erst- oder Zweitwohnsitz)
Hier geht’s zum Antrag auf Mobilitätszuschuss: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/mobilitaetszuschuss