Aus- und Weiterbildung

Zeugnis

Gesetzliche Grundlagen

Der Anspruch auf die Ausstellung ein Ausbildungszeugnisses ist im § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt.
Beim Ausstellen von Zeugnissen sind folgende Rechtsgrundsätze zu beachten:
  • Klarheit: Der Leser muss einen genauen Überblick über den Ausbildungsgang gewinnen können.
  • Wahrheit: Das Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und bei einem qualifizierten Zeugnis auch Wertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Auszubildenden von Bedeutung sind. Die Wortwahl darf nicht zu Irrtümern oder Mehrdeutigkeiten führen.
  • Wohlwollen: Um dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig zu erschweren, muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen für den Auszubildenden getragen sein.

Ausbildungszeugnis des Betriebs

Der Auszubildende hat einen Anspruch darauf, dass er am Ende seiner Ausbildungszeit oder bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, ein Zeugnis ausgestellt bekommt.
Es enthält folgende Mindestangaben:
  • Art,
  • Dauer,
  • Ziel der Berufsbildung,
  • die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Einfaches Zeugnis

Das einfache Zeugnis gibt an, dass der Auszubildende in einem Betrieb ausgebildet wurde. Beginn und Ende des Ausbildungszeit sind datumsmäßig zu bezeichnen. Angegeben werden auch der gewählte Ausbildungsberuf und eine schwerpunktmäßige Darstellung der erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse unter Berücksichtigung des Ausbildungsganges.

Qualifiziertes Zeugnis

Der Auszubildende kann verlangen, dass ihm ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, dieser Anspruch ist unverzichtbar. Es enthält zusätzlich:
  • Führung,
  • Leistung,
  • besondere fachliche Fähigkeiten.
Hier sind die Formulierungsgrundsätze der Klarheit, Wahrheit und des Wohlwollens zu beachten.

Prüfungszeugnis der IHK

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer von der IHK ein Prüfungszeugnis, in dem die Leistung in jedem Prüfungsfach sowie im Gesamtergebnis mit Punktzahl und Note ausgewiesen wird. Die Zeugnisse werden nach Beendigung aller Prüfungen einer Prüfungsperiode verschickt.

Abschlusszeugnis der Berufsschule

Mit Beendigung der Ausbildung erhält der Auszubildende ein Zeugnis der Berufsschule, auf welchem die Noten aller Lernfelder sowie der Gesamtschnitt ausgewiesen sind. Auf Wunsch des Auszubildenden kann die Berufsschulnote auf dem Prüfungszeugnis der IHK ausgewiesen werden.