Sachbezugswerte für Auszubildende

Erhalten Auszubildende von ihrem Betrieb bestimmte Sachleistungen, wie freie Verpflegung oder Unterkunft, so können diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden.

Erläuterung zur Anrechenbarkeit von Sachleistungen

Sachleistungen können bis zu 75 Prozent der Bruttovergütung auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden (Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz, Sachbezugswerte nach Sozialgesetzbuch 4). Ein Anspruch darauf, dass mindestens 25 Prozent in Geld ausgezahlt werden, besteht nicht. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, bestimmen die steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Ob Sachleistungen angerechnet werden, ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag oder aus tariflichen Regelungen. Können Auszubildende Sachleistungen aus berechtigtem Grund (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, Berufsschule) nicht nutzen, müssen diese in Geld ausgezahlt werden. Grundlage sind die Sachbezugswerte der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung.
Zusätzlich kann bei Bedarf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Sie wird nur gewährt, wenn sie notwendig ist, und richtet sich nach dem Einkommen der Auszubildenden und ihrer Eltern.

Sachbezugswerte 2025

Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2025 in Euro.

Verpflegung

Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
kalendertäglich 2,30 4,40 4,40 11,10
monatlich 69,00 132,00 132,00 333,00

Unterkunft

Unterkunft belegt mit: Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
Einem Mitarbeitenden monatlich 239,70 197,40
Zwei Mitarbeitenden monatlich 126,90 84,60
Drei Mitarbeitenden monatlich 98,70 56,40
mehr als drei Mitarbeitenden monatlich 70,50 28,20