Aus- und Weiterbildung
Sachbezugswerte für Auszubildende
Erhalten Auszubildende von ihrem Betrieb bestimmte Sachleistungen, wie freie Verpflegung oder Unterkunft, so können diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden.
Erläuterung zur Anrechenbarkeit von Sachleistungen
Sachleistungen können in Höhe der nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus (Paragraf 17 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz).
Die Vorschrift enthält lediglich ein Verbot einer völligen Umwandlung von Geldleistungen in Sachleistungen, nicht aber auch das Gebot, dass den Auszubildenden mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung als Geldleistung auszubezahlen sind. Welcher Betrag von der vereinbarten Ausbildungsvergütung nach der Anrechnung zur Auszahlung noch übrig bleibt, ergibt sich aus den jeweiligen steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Das Gesetz gibt den Ausbildenden lediglich die Möglichkeit einer Anrechnung von Sachleistungen auf die Ausbildungsvergütung. Ob angerechnet werden kann oder muss, richtet sich nach dem Ausbildungsvertrag oder nach tariflichen Vereinbarungen. Darüber hinaus gilt, dass Sachleistungen, die die Auszubildenden aus berechtigtem Grund (Urlaub, Krankheit, Berufsschulzeit) nicht abnehmen kann, nach Sachbezugswerten abzugelten sind. Anstelle der Sachleistungen erhalten die Auszubildenden also Geld. Festgelegt werden die Sachbezugswerte in der Sozialversicherung-Entgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Neben der vertraglich festgelegten Ausbildungsvergütung kann Berufausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe muss notwendig sein. Sie richtet sich nach dem Einkommen der Auszubildenden und dem Verdienst der Eltern.
Sachbezugswerte 2024
Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2024 in Euro.
Verpflegung
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Frühstück
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Mittagessen
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Abendessen
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Verpflegung insgesamt
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kalendertäglich
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2,17
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4,13
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4,13
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10,43
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monatlich
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65,00
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124,00
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124,00
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313,00
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Unterkunft
Unterkunft belegt mit:
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Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
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Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
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Einem Mitarbeitenden
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monatlich
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278,00
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236,30
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Zwei Mitarbeitenden
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monatlich
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166,80
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125,10
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Drei Mitarbeitenden
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monatlich
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139,00
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97,30
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mehr als drei Mitarbeitenden
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monatlich
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111,20
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69,50
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