Bürokratieabbau

Bürokratiebelastungen hemmen die wirtschaftliche Entwicklung und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Bürokratieabbau, gute Rechtsetzung und eine effiziente Verwaltungspraxis sind zu wichtigen Standortfaktoren geworden und bedeutende Aspekte erfolgreicher Standortpolitik.
Als Interessenvertretung der Wirtschaft in Stadt und Landkreis Coburg steht bei der IHK zu Coburg deshalb das Thema Bürokratieabbau immer wieder auf der wirtschafts- und standortpolitischen Agenda. In den letzten Jahren sind bereits wichtige Weichen für den Bürokratieabbau in Deutschland gestellt worden. Damit Unternehmen und Bürger spürbar und dauerhaft von Bürokratielasten befreit werden muss der eingeschlagene Weg nun fortgeführt werden.

Die IHK-Organisation hat den Bürokratieabbauprozess in den letzten Jahren tatkräftig unterstützt.


Bundesregierung beschließt Bürokratieentlastungsgesetz IV

Die Bundesregierung hat am 13. März das BEG IV beschlossen. Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Wesentliche Maßnahmen sind:
  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung
  • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und –beschleunigung
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten
  • Weitere Erleichtungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften

Die DIHK und die IHK zu Coburg fordern aber deutliche Nachbesserungen des Gesetzentwurfs.
Den Kabinettsentwurf finden Sie hier: (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 950 KB)     Eine erste Bewertung unter diesem Link: (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB)

Eine IHK Zusammenstellung zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes finden Sie hier: Regierungsentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB)

Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, es soll bis September 2024 beschlossen werden und am 01. Januar 2025 in Kraft treten.

Weitere Vorschläge und Anregungen zum Bürokratieabbau, nimmt Herr Jakobs, Leiter Bereich Recht und Steuern der IHK zu Coburg, jederzeit gerne entgegen.