Warenursprung und Präferenzen
Veranstaltungsdetails
Präferenzregelungen und Freihandelsabkommen, die die Europäische Union mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen abgeschlossen hat, können beim Import und Export zu Wettbewerbsvorteilen durch Zollbegünstigungen führen. Die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten setzt in der Praxis für die verantwortlichen Mitarbeiter fundierte Kenntnisse des Präferenz-Systems voraus. Lieferantenerklärungen stellen dabei ein wichtiges Instrument für den Handel in der EU im Rahmen der Präferenzregelungen dar.
Ursprungspräferenzen erfordern einen dokumentierten präferenziellen Ursprung einer Ware. Hierfür gilt zwar eine im Grundsatz vergleichbare Ursprungssystematik, wegen der bestehenden Unterschiede ist der Ursprung dennoch abkommensbezogen zu prüfen.
Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs und dessen Dokumentation ist daher gleichermaßen von Bedeutung für Exportunternehmen, wie für Betriebe, die Lieferantenerklärungen abgeben.
Unser Tagesseminar soll die notwendigen Kenntnisse des Präferenzrechts auf aktuellem Rechtsstand vermitteln.
Aus dem Inhalt:
Grundlagen
- Rechtsnatur von Freihandelsabkommen
- Unterschied Freiverkehrs-/Ursprungswaren
- Unterschied präferenzieller/
nichtpräferenzieller Ursprung
Präferenzarten und Länder
- Überblick über bestehende und Ausblick auf künftige Abkommen
Ermittlung des Ursprungs bei „klassischen“ Freihandelsabkommen sowie im Abkommen der EU mit dem Vereinigen Königreich (Großbritannien), insbesondere:
- ausreichende Be-/Verarbeitung (Minimalbehandlungen, Listenkriterien, allgemeine Toleranz)
- Grundlagen der Kumulierung und deren Auswirkung auf Lieferantenerklärungen
Dokumentation des Ursprungs:
- Ausstellung von Präferenznachweisen und Ausfertigung von Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung als ermächtigter Ausführer (EA) oder als registrierter Ausführer (REX);
Ausfertigung