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Nr. 10852

Lieferantenerklärungen in der Praxis

Veranstaltungsdetails

Die Europäische Union unterhält mit einer Vielzahl von Ländern sogenannte Präferenzabkommen.

 

Exporteure von Waren mit Sitz in der EU können ihren Kunden im Ausland meist den gesamten Einfuhrzoll ersparen (und dies bei der eigenen Preiskalkulation durchaus entsprechend

berücksichtigen), wenn Sie für ihre Ware einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen.

Da an der Exportware meist eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen in der EU mitwirken, spielt die Lieferantenerklärung (LE) hier eine zentrale Rolle. Zugleich stellt sie – weil zu oft unterschätzt – eine wesentliche Schwachstelle auf dem Weg zu begehrten Zollvergünstigungen dar.

 

Das Präferenzrecht der EU ist komplex und in der alltäglichen Praxis sind Fehler an der

Tagesordnung, die im Nachhinein (etwa bei Zollprüfungen) zu Ärger und erheblichen finanziellen Nachteilen für den Exporteur führen können.

 

Seminarinhalt:

  • Grundlagen des Präferenzrechts
  • Übungen zur Anwendung der Ursprungs-Listenregeln
  • die Rolle der verschiedenen Lieferantenerklärungen (LE) im Präferenzrecht
  • typische Fehler bei LE
  • Anforderungen an eine korrekt ausgestellte LE (mit Übungsbeispielen)

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 17.10.2024
    9:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter der Import- und Exportabteilungen; Geschäftsführer, Prokuristen; Zollsachbearbeiter

Zielsetzung

Das Seminar möchte daher neben einem Überblick über das Gebiet des Präferenzrechts speziell auf die richtige Ausstellung von Lieferantenerklärungen eingehen. Anhand von praktischen Beispielen sollen die Teilnehmer in der Lage sein, sowohl von eigenen Lieferanten ausgestellte LE zu prüfen als auch selbst LE an Kunden richtig auszustellen.

Das neue Präferenzabkommen mit Großbritannien wird angesprochen.

Industrie- und Handelskammer
zu Coburg
Schloßplatz 5
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