Nr. 10015

Gepr. Industriemeister/in Metall

Ein Geprüfte/r Industriemeister/in Metall ist perfekt qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeiten und Management. Im modernen Betrieb spielt er/sie eine Schlüsselrolle.

Veranstaltungsdetails

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln

    • Betriebswirtschaftliches Handeln
    • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
    • Zusammenarbeit im Betrieb
    • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

 

B. Handlungsspezifische Qualifikationen

I. Handlungsbereich „Technik“

    • Betriebstechnik
    • Fertigungstechnik
    • Montagetechnik

II. Handlungsbereich „Organisation“

    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

III. Handlungsbereich „Führung und Personal“

    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement

      Der Umfang der Industriemeisterqualifikation beinhaltet zudem den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Fachkräfte aus der Metallindustrie

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
    Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
    anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
    Berufspraxis, oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis

 

B. Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
    Basisqualifikationen“ und
  2. zu den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein
    weiteres Jahr Berufspraxis

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Metall haben.

Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung

 

 

Wichtiger Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen dringend vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

Das Anmeldeformular zur Prüfung finden Sie unter:

Gepr. Industriemeister/in Metall

Für detaillierte Fragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne an die Abteilung Prüfungswesen unter Tel. 09561 742632 oder per E-Mail an christina.rittmaier@coburg.ihk.de.

  • Separate Prüfung
Industrie- und Handelskammer
Schloßplatz 5
96450 Coburg
09561 7426-0