Statement von Björn Cukrowski, bei der IHK zu Coburg verantwortlich für den Einzelhandel, zum Bayerischen Ladenschlussgesetz:

Für den Erlass von Ladenöffnungszeiten sind seit 2006 die Bundesländer verantwortlich, doch allein der Freistaat Bayern hatte bislang keinen Gebrauch davon gemacht – und das, obwohl die Einkaufsgewohnheiten der Menschen sich in jüngerer Vergangenheit deutlich verändert haben. Vor diesem Hintergrund hat der IHK-Einzelhandelsausschusses bereits 2017 in einer Resolution „den Erlass eines Bayerischen Ladenöffnungszeitengesetzes“ gefordert. Insofern ist das Ladenschlussgesetz, das die Staatsregierung am Dienstag, 23. Juli 2024, verabschiedet hat, grundsätzlich zu begrüßen. Dies gilt insbesondere für die neuen Regeln zu den acht anlasslosen Einkaufsnächten an Werktagen sowie die Entlastung der Unternehmen und Kommunen von bürokratischen Antragsverfahren. Positiv ist auch, dass Händler in ihren Geschäften bis zu vier Einkaufsabende durchführen können. Neuen Formen der Nahversorgung kommt entgegen, dass digitale Kleinstsupermärkte nun auch per Gesetz an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die Gemeinde vor Ort den zeitlichen Rahmen vorgibt. Ein Manko dagegen ist, dass für verkaufsoffene Sonntage weiterhin jeweils ein besonderer Anlass notwendig ist, was sich in der betrieblichen Praxis regelmäßig als durchaus interpretier- und auslegbar erweist und damit nicht selten Anlass für juristische Auseinandersetzungen ist. Hier wurde eine echte Chance auf Entlastung vertan, weil die Gemeinden weiterhin vor Festsetzung des Sonntags mit belastbaren Daten prognostizieren müssen, dass mehr Besucher die Märkte besuchen als die Geschäfte des Einzelhandels. „Deshalb bleibt es bei der Forderung, diese Auflage endlich zu streichen“, betont Cukrowski.
Man muss ganz klar feststellen, dass die bestehenden Regelungen zum Ladenschluss leider nur minimal gelockert wurden. Hier wären mehr Mut, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie möglich und nötig gewesen. Das betrifft in erster Linie eine stärkere Liberalisierung der Öffnungszeiten durch deren Freigabe an Werktagen („6 x 24“), so dass jeder Betrieb für sich entscheiden kann, zu welchen Zeiten er öffnet. Über das Thema Ladenöffnungszeiten wird, je nach Betroffenheit und Interessenlage, natürlich unterschiedlich diskutiert. „Aber unsere Coburger Einzelhändler haben sich in ihrer Resolution positioniert und ihre Erwartungshaltung formuliert, der das nun verabschiedete Ladenschlussgesetz nur ungenügend gerecht wird“, so Björn Cukrowski abschließend.
Weitere Informationen zum Ladenschluss im bayerischen Einzelhandel gibt es hier: https://www.ihk.de/coburg/beratung-und-service/einzelhandel-ladenschluss-6214358