Reform des Personengesellschaftsrechts im Fokus

Am 1. Januar 2024 müssen sich Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) auf grundlegende Rechtsänderungen einstellen, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eingeführt werden. Das Gesetz fasst eine über 100-jährige Rechtstradition zusammen und bringt zugleich wichtige Neuerungen. Aus diesem Anlass lädt die Industrie- und Handelskammer zu Coburg am Donnerstag, 5. Oktober, von 14 bis 16 Uhr, zu einer kostenfreien Veranstaltung ein, um betroffene Unternehmen über die neuen gesetzlichen Regelungen zu informieren und praktische Hinweise zu geben.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gesellschaftsregister. Für manche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird die Eintragung zur Pflicht, vor allem, wenn beispielsweise Eintragungen oder Änderungen zu Immobilien im Grundbuch erfolgen sollen. Auch wird die eingetragene GbR umwandlungsfähig; das heißt: Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz werden auch unter Beteiligung einer eingetragenen GbR möglich sein.

Hauptinhalte der IHK-Informationsveranstaltung sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundform aller Personengesellschaften, Einführung einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR), Schaffung eines Gesellschaftsregisters für die eGbR, freiwillige Eintragungsmöglichkeit oder Eintragungsverpflichtung im Gesellschaftsregister, eGbR und Umwandlungsgesetz sowie Öffnung der GbR für freie Berufe. Referent ist der Coburger Notar Dr. Daniel Sommer.

Ansprechpartner zu diesem Thema ist Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht und Steuern in der IHK zu Coburg unter Telefon 09561/7426-17, E-Mail: jakobs@coburg.ihk.de.