Mariä Himmelfahrt ist in Seßlach ein Feiertag

In 1.704 von 2.056 bayerischen Gemeinden ist wie bisher Mariä Himmelfahrt am 15. August 2024 ein Feiertag. Dabei ist entscheidend, dass in einer Gemeinde mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Im Landkreis Coburg betrifft dies allein Seßlach mit seinen 17 Stadtteilen. Diese Feststellung beruht noch auf den Ergebnissen des Zensus 2011. „Eventuell ist im kommenden Jahr mit Veränderungen zu rechnen, wenn die amtlichen Einwohnerzahlen nach den Ergebnissen des Zensus 2022 festgestellt sind. Diese Feststellung erfolgt Anfang 2025“, erläutert Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht und Steuern der IHK zu Coburg. Ab Mariä Himmelfahrt 2025 könnten Gemeinden den Feiertag verlieren oder auch erhalten – je nachdem, ob dort mehrheitlich katholische oder evangelische Christen wohnen.
Ob ein Arbeitnehmer an Mariä Himmelfahrt frei hat, hängt nicht vom Sitz seines Arbeitgebers ab, sondern von dem Ort, wo die Arbeit an diesem Tag verrichtet wird. Als Arbeitsort gelten sowohl der Sitz einer Firma als auch Niederlassungen und gebietsfremde Baustellen, an denen die Arbeitsleistung erbracht wird. In evangelisch geprägten Gemeinden sind Betriebe, Geschäfte und Behörden wie üblich geöffnet.

Weitere Informationen erteilt Frank Jakobs, Telefon: 09561 7426-17, E-Mail: jakobs@coburg.ihk.de.