Rechtsgrundlagen

Die Industrie- und Handelskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.
Die Aufgaben der IHK sind die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft im IHK-Bezirk sowie die Wahrnehmung von Aufgaben, die ihr vom Staat übertragen wurden, z. B. in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Dienstleistungen für Unternehmen.

Die Rechtsgrundlagen der Industrie- und Handelskammer finden Sie hier: