Begabtenförderung

Mit der Begabtenförderung werden qualifizierte Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen gefördert.


Stipendium nach der Ausbildung

Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern und den Fachkräftenachwuchs sichern.
 
Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen (unter 25 Jahre zum Zeitpunkt der Aufnahme) einer Berufsausbildung bewerben, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit 87 Punkten (1,9) oder besser abgelegt haben oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb nachweisen können.

Den Antrag auf Aufnahme erhalten Sie bei der IHK. Bewerbungsschluss ist jeweils im September für das kommende Förderjahr.
 
Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördergelder aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.
 
Hochschulabsolventen können nicht gefördert werden.

Höhe des Förderbetrages

Die Förderung läuft über drei Jahre. Pro Förderjahr sind 2.400 Euro, in den drei Jahren maximal 7.200 Euro, an Fördermitteln bereitgestellt. Der Eigenanteil beträgt 10 % je Fördermaßnahme.


Was wird gefördert?

  • Die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen: Neue Technologien, Fremdsprachenlehrgänge, Sprachreisen, Rhetorik, Managementkurse, Kurse für Fachkaufleute, Fachwirt- und Meisterkurse, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für technische Fachkräfte, etc.
Förderfähig sind die Teilnahmegebühren, die Fahrtkosten sowie die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Prüfungsgebühren sind nicht förderfähig!