Änderung des Gebührentarifs - Bildungswesen
Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat am 17.06.2024, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 IHK-Gesetz in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Buchstabe b) Satzung der IHK zu Coburg eine Änderung des Gebührentarifs der IHK zu Coburg beschlossen.
Die Änderung des Gebührentarifs tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft und betrifft den Bereich Bildungswesen (Aus- und Weiterbildung).
Die Änderung können Sie hier einsehen.