Steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Geflüchtete
Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 22. September 2015 steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Flüchtlingshilfe erläutert.
Folgende Punkte werden u. a. aufgegriffen:
- Nachweisführung bei Spendenaktionen
- Sponsoring
- Arbeitslohnspende
- Aufsichtsratsvergütung
- Grundsätzliches in Bezug auf Umsatzsteuer und Schenkungsteuer
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