Steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Geflüchtete

Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 22. September 2015 steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Flüchtlingshilfe erläutert.
Folgende Punkte werden u. a. aufgegriffen:
  • Nachweisführung bei Spendenaktionen
  • Sponsoring
  • Arbeitslohnspende
  • Aufsichtsratsvergütung
  • Grundsätzliches in Bezug auf Umsatzsteuer und Schenkungsteuer

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