Externe Prüfung: Mit Berufserfahrung zum Abschluss
Das Berufsbildungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, dass eine IHK-Abschlussprüfung auch ohne vorangegangene Berufsausbildung abgelegt werden kann.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zulassungsvoraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erhalten, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.
Dauer der Berufstätigkeit
Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die IHK nimmt eine Einzelprüfung vor.
Art der Berufstätigkeit
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.
Abschlussprüfung
Für Prüfungsbewerber, die aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung zugelassen sind, werden in der Prüfung die gleichen Anforderungen gestellt, wie an Prüflinge, die eine betriebliche (duale) Berufsausbildung absolviert haben. Sie nehmen an der gleichen Abschlussprüfung teil wie Auszubildende. Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes, das bei der Prüfung abgelegt wird.
Die Ausbildungsverordnungen der Ausbildungsberufe finden Sie auf der Homepage unter: www.bibb.de
Antrag auf Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist vom Prüfungsbewerber bei der IHK einzureichen. Die Antragsstellung erfolgt über das nebenstehende Formular.
Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit der Antragsstellung einreichen:
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse / Tätigkeitsnachweise vom Arbeitgeber. Daraus müssen die einzelnen Tätigkeitsgebiete sowie die Dauer und der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (bei Teilzeitbeschäftigung z. B. Stunden pro Woche). Ausländische Zeugnisse bitte in deutscher und beglaubigter Übersetzung einreichen!
- Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule
- Bei beruflicher Selbstständigkeit: Aussagekräftige Belege, z. B. Nachweis des Steuerberaters, Gewerbemeldungen oder Referenzen