Eignung der Ausbildungsstätte
Sie wollen Ihren Nachwuchs zukünftig selbst ausbilden? Das ist eine gute Entscheidung. Damit Sie wissen, wie Sie vorgehen müssen, haben wir Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt, die Sie vor Beginn der Ausbildung beachten müssen.
So wird Ihr Unternehmen zur Ausbildungsstätte
Damit Ihr Unternehmen ausbilden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Eignung der Ausbildungsstätte
- Ihr Unternehmen muss über alle Einrichtungen verfügen, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Konkret heißt dies, dass Sie dem/der Auszubildenden einen Arbeitsplatz – z. B. am Schreibtisch oder an den für die Ausbildung benötigten Geräten und Maschinen – bereitstellen müssen.
- Je nach Berufsbild muss Ihre Produktion, Ihr Sortiment oder Ihr Dienstleistungsangebot gewährleisten, dass Sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können, die in der entsprechenden Verordnung festgelegt sind.
2. Eignung des Ausbilders/der Ausbilderin
Sie müssen einen Ausbilder/eine Ausbilderin benennen, der/die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist. Die betreffende Person muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein
Sie müssen einen Ausbilder/eine Ausbilderin benennen, der/die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist. Die betreffende Person muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein
- Fachlich geeignet ist in der Regel, wer eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgelegt hat und eine angemessene Zeit praktisch tätig gewesen ist. Zudem muss er über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen, die in einer Prüfung (AEVO-Prüfung) nachzuweisen sind.
- Persönlich nicht geeignet sind Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen, oder wiederholt gegen die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen haben.
Das Berufsbildungsgesetz sieht Ausnahmeregelungen genereller Art vor, z. B. für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen, die einschlägig tätig gewesen sind. Bitte informieren Sie sich hierzu bei unserem Team der Beruflichen Bildung.
3. Angemessenes Fachkräfteverhältnis
Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, muss die Zahl der Fachkräfte im Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen. Als angemessen gelten in der Regel:
Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, muss die Zahl der Fachkräfte im Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen. Als angemessen gelten in der Regel:
- ein bis zwei Fachkräfte = ein/e Auszubildende/r,
- drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende,
- sechs bis acht Fachkräfte = drei Auszubildende,
- je weitere drei Fachkräfte = ein/e weitere/r Auszubildende/r.
4. Eignungsüberprüfung durch den IHK-Bildungsberater
Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen erfüllt sind, prüft der Bildungsberater der IHK in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort. Dabei werden auch die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsvertrag besprochen.
Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen erfüllt sind, prüft der Bildungsberater der IHK in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort. Dabei werden auch die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsvertrag besprochen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bildungsberater über die nebenstehenden Kontaktdaten.
5. Auszubildende finden
Für die Suche nach einem geeigneten Auszubildenden können Sie die Lehrstellenbörse der IHK nutzen. Die erforderlichen Zugangsdaten für das Internetangebot erhalten Sie vom Team der Beruflichen Bildung.
Für die Suche nach einem geeigneten Auszubildenden können Sie die Lehrstellenbörse der IHK nutzen. Die erforderlichen Zugangsdaten für das Internetangebot erhalten Sie vom Team der Beruflichen Bildung.