Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Neu seit 1. April 2012: Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen gemäß § 4 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG).
Dieses Gesetz bietet erstmals die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen festzustellen. Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen.
Die IHK zu Coburg bietet Ihnen diesbezüglich eine individuelle Beratung. Wir unterstützen Sie sowohl vor als auch während des Verfahrens und helfen Ihnen bei der Suche nach adäquaten Nachqualifizierungsmöglichkeiten. Die komplette Beratungsleistung ist kostenlos.
Die letztendliche Antragstellung sowie die Gleichwertigkeitsprüfung und Bescheiderstellung erfolgt über die IHK FOSA mit Sitz in Nürnberg (kostenpflichtig). Diese ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.
Möchten Sie als Unternehmen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, haben Sie somit die Möglichkeit die Qualifikation des Bewerbers einordnen zu können.
IHK FOSA
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