Personenverkehr
Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs
© WINDCOLORS - shutterstock.com
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für zu prüfende Personen mit Wohnsitz in Oberfranken, einschließlich des Kammerbezirkes Coburg zuständig.
Straßenpersonenverkehr Omnibus
Straßenpersonenverkehr Taxi Mietwagen
Straßenpersonenverkehr Omnibus
Straßenpersonenverkehr Taxi Mietwagen