Güterkraftverkehr
Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Unternehmens des Güterkraftverkehrs
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Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union, die von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde (z. B. das für den Betriebssitz zuständige Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung) ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen. Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für zu prüfende Personen mit Wohnsitz in Oberfranken, einschließlich des Kammerbezirkes Coburg zuständig.