Gefahrgut

Die Beförderung von Gefahrgut unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, je nachdem, ob der Transport der gefährlichen Güter zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt. Ziel ist es, Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt soweit wie möglich zu minimieren.
Gefahrgutbeauftragte sind gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom Unternehmen oder Inhaber des Betriebes bestellte Personen oder der Unternehmer bzw. Betriebsinhaber selbst, die Aufgaben nach § 8 GbV wahrzunehmen haben und Inhaber eines Schulungsnachweises nach § 4 GbV sind.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für zu prüfende Personen mit Wohnsitz in Oberfranken, einschließlich des Kammerbezirkes Coburg zuständig.
Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutfahrer