Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten bezeichnet man als  Arbeitsschutz. Arbeitssicherheit ist Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.

Die Mitarbeiter/innen des Gewerbeaufsichtsamtes sorgen dafür, dass in allen Betrieben dem Arbeitsschutz und der Sicherheit Rechnung getragen wird, und zwar im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Die rechtliche Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber. Dieser wird er u.a. dadurch gerecht, indem er zu seiner Unterstützung im Betrieb Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte bestellt.

Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation, die fähig ist alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen, gehören folgende Faktoren:
  • Wahrnehmung der Verantwortung durch den Arbeitgeber verbunden mit einer formalen Aufgabenübertragung und Regelung der Kompetenzen seiner Beschäftigten
  • Eine systematische betriebliche Organisation, die sicherstellt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit getroffen werden
  • Einrichtung einer betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation, bestehend aus Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten