Kartellrecht

Das Kartellrecht - geregelt u.a. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und im EU-Kartellrecht - setzt sich dafür ein, dass im Wirtschaftsleben überhaupt Wettbewerb herrscht. Dazu gehört die Bekämpfung von rechtswidrigen Kartellen, die Fusionskontrolle und die Verhinderung des missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.