E-Commerce
Rechtliche Anforderungen für Onlineshops
Im Onlinehandel (E-Commerce) gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für den stationären Handel. Allerdings gibt es speziell für den Onlinehandel Gesetze, die zwingend zu beachten sind. Kennen Onlinehändler diese Vorschriften nicht, laufen Sie Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Deshalb sollten Onlinehändler wissen, welche besonderen Rechtsvorschriften zu beachten sind.
Zu den Onlinehändlern zählen alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen in
- Onlineshops oder
- Online-Auktionsplattformen
Nicht zu den Onlinehändlern zählen Anbieter von Webseiten, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nur präsentieren, während der Kaufabschluss telefonisch, via Fax oder per E-Mail erfolgt.
Da aber beide Unternehmergruppen, Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, gelten für sie zusätzliche gesetzliche Regelungen, die für den stationären Einzelhandel nicht gelten.
Wird über einen Online-Shop ein Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich um einen „Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr“, § 312i Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift regelt die Pflichten des verkaufenden Unternehmers.
Danach hat der Unternehmer dem Kunden
Danach hat der Unternehmer dem Kunden
- angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- die in Art. 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
- den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
- die Möglichkeit zu schaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – falls vorhanden - bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
Kontakt
Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern