Rechtsformen

Jedes Unternehmen steht im Laufe der Zeit vor der Frage, welche Rechtsform in Betracht kommt. Die IHK zu Coburg erläutert die wichtigsten Rechtsformen und gibt so betroffenen Unternehmen eine Entscheidungshilfe.

Was ist zu beachten?

Bei Rechtsformen, die eine Handelsregistereintragung erfordern (Einzelkaufmann, Personenhandelsgesellschaften, z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG und Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH oder AG) ist Folgendes wichtig: Kapitalgesellschaften müssen immer im Handelsregister eingetragen werden, da sie nur durch den Eintrag in das Register rechtlich entstehen. Bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften ist die Eintragung zwingend, wenn ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt.
Die wichtigsten Kriterien hierfür sind:

Art der Geschäftstätigkeit

  • Vielfalt der Erzeugnisse und Leistung der Geschäftsbeziehungen
  • Inanspruchnahme und Gewährung von Fremdfi nanzierungen
  • namentliche internationale Tätigkeit
  • umfangreiche Werbung
  • größere Lagerhaltung

Umfang der Geschäftstätigkeit

  • Umsatzvolumen (nicht Bilanzgewinn)
  • Anlage- und Umlaufvermögen
  • Zahl und Funktion der Beschäftigten, Schichtbetrieb
  • Größe des Geschäftslokals
  • Zahl und Organisation der Betriebsstätten, Auslandsfilialen
  • Maßgebend ist immer das Gesamtbild des Unternehmens!

Umsatz

Folgende Jahresumsatzzahlen geben einen Anhaltspunkt dafür, wann die Eintragung ins Handelsregister notwendig ist.
  • Produktion 300.000,- €
  • Großhandel 300.000,- €
  • Einzelhandel 250.000,- €
  • Dienstleistungen 175.000,- €
  • Handelsvertreterprovision 120.000,- €
  • Speisegaststätten 300.000,- €
  • Hotels 250.000,- €

Anzahl der Beschäftigten

Wenn mehr als 5 Personen beschäftigt werden, spricht dies für eine kaufmännische Einrichtung.

Betriebsvermögen

Ein Betriebsvermögen ab einer Höhe von ca. 100.000,- € spricht für eine kaufmännische Einrichtung.

Kredithöhe

Erst ab Beträgen von 50.000,- € spricht dies für eine kaufmännische Einrichtung.

Standorte

Mehrere Standorte bzw. Niederlassungen sprechen für eine kaufmännische Einrichtung.

Möglich ist aber auch eine freiwillige Eintragung. Konsequenz jeder Eintragung im Handelsregister ist die Anwendung des Handelsgesetzbuchs, d.h. des Rechts der Kaufleute.
Falls eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen muss, das beim Amtsgericht Coburg - Registergericht - geführt wird, wirkt die IHK bei der Eintragung mit. Sie berät die Unternehmen bei der Wahl des Namens und gibt ein Gutachten gegenüber dem Registergericht ab. Dies gilt auch für die Frage der Sitzverlegung und der Vermeidung von gleichen Firmen am selben Ort.