Allgemeines zum Datenschutz

Unternehmen verarbeiten häufig personenbezogene Daten, z. B. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Kunden bzw. Lieferanten. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikations- sowie das Telemediengesetz. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzes in Unternehmen und die Dienstleistungen der IHK zu Coburg.

Aktuelle Datenschutzrechtsänderungen - Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen

Das so genannte "2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" ist im November 2019 in Kraft getreten. In zwei wichtigen Punkten wurde das für Unternehmen geltende Bundesdatenschutzgesetz geändert:
  1. Die Vorgabe, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, gilt erst ab 20 (bisher 10) Mitarbeitern, die sich ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigen.
  2. Die Einwilligung des Beschäftigten zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ist nun auch elektronisch möglich.
Bei der Frage nach der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten hat das Landesamt für Datenschutzaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass dies keine datenschutzrechtliche, sondern eine arbeitsrechtliche Frage ist.
Unser Rat: Datenschutzrechtlich kann auf den Datenschutzbeauftragten verzichtet werden. Allerdings kann dessen Wissen nützlich sein, sodass ein freiwilliger Datenschutzbeauftragter nicht schadet.

Datenschutzaufsicht für Unternehmen in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz der Unternehmen in Bayern. Auf der Internetseite des Landesamts finden Sie zahlreiche Merkblätter, Mustervorlagen und Informationen über die Tätigkeit des Landesamtes.
Das Landesamt hat speziell für kleine Unternehmen verschiedene branchenbezogene Merkblätter mit den besonders wichtigen Verarbeitungsverzeichnissen auf seine Seite gestellt, um gerade diesen Unternehmen effektiv und praxisnah bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung zu helfen:

Der IHK-Erfa-Kreis Datenschutz und Datensicherheit

Schon seit 2005 gibt es bei der IHK zu Coburg den Erfa-Kreis Datenschutz und Datensicherheit, den die IHK in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit für interessierte Unternehmen anbietet. An drei Terminen pro Jahr werden praxisrelevante Themen für Unternehmen besprochen. Neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Arbeitskreis-Sitzungen sind herzlich willkommen.
Weitere Informationen, insbesondere die Protokolle vergangener Erfa-Kreis-Sitzungen finden Sie unter: www.gdd.de/eforen/coburg

DSGVO birgt nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten

DIHK-Umfrage zeigt: Betriebe sind weiterhin stark belastet, auch zwei Drittel der Coburger Unternehmen beklagen hohen Aufwand.

Auch nach sechs Jahren bleibt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer der größten Bürokratietreiber für deutsche Betriebe. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter 4.900 Unternehmen aus nahezu allen Branchen, an der sich auch die bayerischen IHKs und die IHK zu Coburg beteiligt haben. 65 Prozent der Coburger Unternehmen beklagen einen hohen oder extrem hohen Aufwand bei der DSGVO-Umsetzung.

Die kompletten Umfrageergebnisse gibt es hier zum Download: