LKW-Maut-Änderungen

Ab dem 1. Dezember 2023 wurden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt.

Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2 -Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2 -Ausstoß hinzugerechnet wird. Ab 1. Januar 2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge (CNG/LNG) nach einer Klassifizierung in Schadstoffklassen mautpflichtig, analog Diesel-Fahrzeugen. Die aktuelle Mautbefreiung gilt noch bis zum 31.12.2023.

Erdgasbetriebene Fahrzeuge werden künftig aufgrund ihrer konkreten Eigenschaften in Kohlenstoffdioxid-Emissionsklassen eingeteilt.

Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge im Güterverkehr mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen, sofern deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Ausnahmen von der Maut über 3,5 Tonnen sind dauerhaft emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen sowie bis zum 31. Dezember 2025 emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge, außerdem so genannte „Handwerkerfahrzeuge“ mit technisch zulässiger Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen.