Neuerungen bei Glücksspielen

Mit Inkrafttreten des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüStV 2021) wurde ein Spielersperrsystem eingeführt. Betreiber von gewerblichen Spielhallen, Lokalen, Hotels und Gaststätten mit Glücksspielautomaten sind hiervon betroffen.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der am 1. Juli 2021 in Kraft trat, sieht zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein zentrales, spielform-übergreifendes Sperrsystem vor. In der Regel betrifft dies die Aufstellung von Geldspielgeräten. Daraus folgt, dass sich jeder Aufstellplatz – also sowohl eine gewerbliche Spielhalle als auch eine Gaststätte – an das bundesweit geltende Spielersperrsystem anzuschließen hat.

Worum geht es?

Wer seinen Betrieb nicht an das Spielersperrsystem angemeldet hat, darf grundsätzlich keine Geldspielgeräte betreiben. 

Was muss umgesetzt werden?

  1. Infrastruktur prüfen und Internetleitung einrichten.
  2. Beantragung des Anschlusses an das Sperrsystem.

Welche Arten von Sperren sind möglich?

Selbstsperre: Gesperrt werden müssen Personen, die dies beim Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen oder der zuständigen Behörde beantragen (Selbstsperre – § 8a Abs.1 Alt.1 GlüStV 2021).
Fremdsperre: Daneben müssen durch die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, beziehungsweise durch die zuständige Behörde solche Personen gesperrt werden, von denen sie aufgrund der Wahrnehmung des Personals oder aufgrund der Meldungen Dritter, wie zum Beispiel der Familie wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (§ 8a Abs.1 Alt.2 GlüStV 2021).
Im Fall der Fremdsperre ist dem Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese zu dokumentieren (§ 8a Abs.3 GlüStV 2021). Unklar ist, wie mit einer gegenteiligen Stellungnahme des Spielers umzugehen ist. Daneben sind durch den Unternehmer auch die entsprechenden anfallenden Unterlagen aufzubewahren (§ 8a Abs.7 GlüStV 2021).

Wie lange beträgt die Sperrdauer?

Die Sperrdauer beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, die eine Selbstsperre beantragende Person beantragt einen abweichenden Zeitraum, der jedoch 3 Monate nicht unterschreiten darf (§ 8a Abs.6 GlüStV 2021). Praktisch ist das Jahr insbesondere bei unbefristeten Sperranträgen und einer Fremdsperre wichtig.
Wie kann eine Sperre wieder aufgehoben werden?
Die Aufhebung der Sperre erfolgt auf Antrag der gesperrten Person. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre, bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde gestellt werden.
Die Behörde hebt auch die Sperre auf (§ 8b Abs.1-3 GlüStV 2021). Positiv ist hier zu bemerken, dass der Veranstalter und der Vermittler mit dem haftungsträchtigen Konstrukt der Entsperrung nicht befasst sind.

Was geschieht bei einer Zuwiderhandlung?

Es werden eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten zur Spielersperre definiert, die alle die Veranstalter und Vermittler treffen (§ 28 a Abs. 1, Nr. 29-36 GlüStV 2021). Erfasst werden fast alle Verpflichtungen rund um die Spielersperre. Problematisch könnte dies insbesondere in der Gastronomieaufstellung werden. Eine Strafbarkeit ergibt sich vorliegend aus Verstößen gegen die Verpflichtungen der Spielersperre nicht. Allerdings reicht der Bußgeldrahmen bis 500.000,00 Euro und es besteht die Möglichkeit der Einziehung des Erlangten (§ 28a Abs. 2 und 3 GlüStV 2021).
Im Verhältnis zum gesperrten Spieler, der trotz eingetragener Spielersperre spielt und danach Regressforderungen stellt, ist die Rechtslage nicht unumstritten. Es liegt jedenfalls absolut im Interesse des Unternehmers, einen Abgleich mit der Sperrdatei insbesondere auch organisatorisch sicherzustellen, um eine mögliche Haftung von vornherein auszuschließen.

Wo erhalte ich Informationen?

Eingehende Informationen sind zum Beispiel auf der Seite der Deutschen Automatenwirtschaft zu finden.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/