Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung

Die EU-Kommission hat mit der „EU-Verordnung über Maschinen“ die vormals geltende Maschinenrichtlinie weiterentwickelt und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist die neue Maschinenverordnung am 19. Juli 2023 in Kraft getreten.
Ab der Veröffentlichung läuft nun die Übergangsfrist von 42 Monaten. Es gilt eine Stichtagsregelung. Danach, also ab dem 20. Januar 2027, ist die Verordnung zwingend anzuwenden.

Da die neuen Anforderungen nun final veröffentlicht sind, müssen sich betroffene Unternehmen damit auseinandersetzen, da gegebenenfalls erforderlichen Produkttests durchgeführt werden müssen, um dann zum Stichtag die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen gemäß der Verordnung bereitstellen zu können.

Die Industrie- und Handelskammern in Bayern haben dazu, am 12. Juni 2023, gemeinsam in einem Webinar über die neuen Anforderungen informiert. Edwin Schmitt, Projektmanager für den Bereich Normen und CE-Kennzeichnung, bei der Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg, ging auf die Neuerungen ein.

Take Home-Botschaften des Vortragenden, Edwin Schmitt, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
  • „Die Nummerierung der Anhänge hat sich geändert, aber der Kern der Maschinenrichtlinie bzw. dann der Maschinenverordnung bleiben die „Grundlegenden Sicherheitsanforderungen“. Das sind die verpflichtenden Anforderungen die der Gesetzgeber fordert. Die müssen eingehalten werden. Als Hilfsmittel dazu dienen die entsprechenden harmonisierten Normen.“
  • „Ein ganz neuer Absatz im Anhang III formuliert Anforderungen zum „Schutz vor Verfälschungen“. Dahinter verbergen sich Anforderungen zur Cyber-Security. Das wird ein neuer, ganz wichtiger Punkt werden, in dem es darum geht, vernetzte Maschinen vor dem Eingriff von außen zu sichern. Wenn Sie vernetzte Maschinen haben, machen Sie sich bitte jetzt dazu schon Gedanken, wie Sie diese Anforderungen erfüllen können.“
  • „Auch beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in Maschinensteuerungen muss zu jeder Zeit, auch während der Lernphase der Maschine, die Sicherheit gewährleistet sein.“
Den Mitschnitt des Webinars finden Sie auf auf dem YouTube-Kanal der IHK Schwaben.