Bewachungsgewerbe (§ 34 a)

Unternehmer und Mitarbeiter, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, benötigen neben der Erlaubnis, ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit auch den Nachweis ihrer fachlichen Sachkunde, die durch eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung erbracht werden muss.
 

Termine und Anmeldung

Die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung werden für die IHK zu Coburg durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken wahrgenommen.

Details zur Unterrichtung und Sachkundeprüfung finden Sie in nachfolgendem Merkblatt.