Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung

Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – seit 1. September 2013 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem „Meisterbonus“.
Mit diesem Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Sie gewährt die finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung.

3.000 Euro bei erfolgreicher Weiterbildungsprüfung ab 1. Januar 2023

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 3.000 Euro. Dies betrifft alle erfolgreich absolvierte Weiterbildungsprüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Den erhöhten Bonus von 3 000 Euro erhalten davon abweichend auch diejenigen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31. Dezember 2022 festgestellt wurde, denen aber nach dem 31. Dezember 2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder die nach dem 31. Dezember 2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben.“
Alle Weiterbildungsabsolventen mit festgestellten Prüfungsergebnissen bis zum 31. Dezember 2022 erhalten den Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro. 
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Die Laufzeit des Meisterbonus wurde auf den 31.12.2024 verlängert.

Antragsstellung nicht vergessen

Die Absolventen der Meister- und Fortbildungsprüfungen werden von ihrer Wirtschaftskammer im Rahmen der Zeugnismitteilung über die Beantragung informiert und erhalten das Antragsformular. Die zuständige Kammer prüft und sammelt die Anträge und zahlt den „Meisterbonus“ an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres aus.

Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Bayern

Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des/r Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Die erforderlichen Nachweise, wie die Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sind zusammen mit der Einreichung des Antrages zu erbringen.

Mehrmalige Prämie möglich

Darüber hinaus erhalten Absolventen von mehreren, fachlich unterschiedlichen Weiterbildungen sogar für jeden Abschluss einen gesonderten „Meisterbonus“. Diese Förderung der beruflichen Weiterbildung tritt zum 31. Dezember 2023 (= Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses) wieder außer Kraft. Über eine eventuelle Verlängerung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.