Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung

Die bayerische Staatsregierung hat den beliebten Meisterbonus für Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen sowie gleichwertigen Fortbildungen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für die wirtschaftliche Zukunft des Freistaats und seine Fachkräfteentwicklung.

Was ist der Meisterbonus?

Der Meisterbonus ist eine finanzielle Anerkennung für alle, die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildung abgeschlossen haben. Er dient dazu, die berufliche Weiterbildung attraktiver zu machen und die finanzielle Belastung für die Absolventinnen und Absolventen zu verringern. Seit seiner Einführung hat der Meisterbonus tausenden Fachkräften dabei geholfen, ihre berufliche Laufbahn weiterzuentwickeln und ihre Qualifikationen zu erweitern. Die kontinuierlich hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig diese Unterstützung für die bayerische Wirtschaft ist.

Details zur Verlängerung

Die Verlängerung des Meisterbonus wurde im Dezember 2024 beschlossen und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Der Bonus beträgt 3.000 Euro pro Person und wird unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss ausgezahlt.

Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des/r Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Die erforderlichen Nachweise, wie die Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sind zusammen mit der Einreichung des Antrages zu erbringen.
Außerdem muss die Prüfung in Bayern abgelegt werden.

Vorteile des Meisterbonus

Die Vorteile des Meisterbonus liegen klar auf der Hand:
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung: Der Bonus motiviert Fachkräfte dazu, sich kontinuierlich weiterzubilden und ihre Kenntnisse zu vertiefen.
  • Finanzielle Entlastung: Mit 3.000 Euro entlastet der Meisterbonus Absolventinnen und Absolventen bei den Kosten für Kurse, Material oder Prüfungsgebühren.
  • Stärkung der Fachkräftebasis: Durch die Förderung trägt der Bonus zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei und steigert die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns als Wirtschaftsstandort.

Rolle der IHK

Die Industrie- und Handelskammern spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Meisterbonus. Sie beraten Absolventinnen und Absolventen bei der Beantragung und stehen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Prüfungen zur Verfügung. Gemeinsam mit der Staatsregierung unterstützen die IHKs die berufliche Qualifizierung und tragen dazu bei, Fachkräfte in Bayern langfristig zu fördern.

Ablauf der Beantragung

Der Meisterbonus kann unkompliziert über die zuständige IHK beantragt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten Absolventinnen und Absolventen eine Information über die Beantragungsmöglichkeiten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zeitnah, sodass die finanzielle Entlastung schnell spürbar wird.
Mit der Verlängerung des Meisterbonus setzt Bayern ein starkes Zeichen für die berufliche Weiterbildung und die Wertschätzung von Fachkräften. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich von Ihrer IHK zu den zahlreichen Weiterbildungschancen beraten!

Beispielsrechnung:

Um die finanzielle Entlastung durch den Meisterbonus und weitere Förderungen wie das Aufstiegs-BAföG besser zu verdeutlichen, hier eine kurze Beispielsrechnung:
Lehrgangsgebühr Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in 3.200,00 €
- 50% Zuschussanteil durch Aufstiegs-BAföG 1.600,00 €
verbleibender Anteil (Aufstiegs-BAföG-Darlehen) 1.600,00 €
-50% Erlass* auf das Aufstiegs-BAföG-Darlehen 800,00 €
verbleibende Lehrgangskosten 800,00 €
Zuschuss* vom Freistaat Bayern (Meisterbonus) 3.000,00 €
Überschuss aus den Förderungen 2.200,00 €
*bei bestandener Prüfung