Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)

Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – dem sog. "Meister-BAföG" - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen eingeführt worden.
Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.


Welche Lehrgänge werden gefördert?

Es werden Lehrgänge zur Aufstiegsfortbildung mit mehr als 400 Unterrichtsstunden gefördert. Aus unserem Angebot an Praxisstudien sind dies Betriebswirte, Technische Betriebswirte, Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute.


Wie sieht die Förderung aus?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Teilzeit- und Vollzeitlehrgängen (einkommens- und vermögensunabhängig)
  • 50% Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab dem 1. August 2020
  • Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen (maximal 15.000,- €)
  • Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht für die Dauer der Maßnahme und einer Karenzzeit von zwei, längstens sechs Jahren
Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen auf Antrag 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälliggewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.