Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können Sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen zur Unternehmensführung beraten lassen.

Wer wird gefördert?

Das neue Förderprogramm richtet sich an bereits bestehende Unternehmen:
  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt tätig sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
Die Unternehmen müssen der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition) entsprechen.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen
  • Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen

Beratungszuschuss

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Bemessungsgrundlage (maximal förderfähige Beratungskosten):
Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
  • Bemessungsgrundlage: 3.500 Euro
  • Fördersatz: 50 Prozent (Bayern)
  • Maximaler Zuschuss: 1.750 Euro
Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung)
  • Bemessungsgrundlage: 3.500 Euro
  • Fördersatz: 50 Prozent (Bayern)
  • Maximaler Zuschuss: 1.750 Euro

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA
Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem
regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Für Gewerbetreibende in Stadt und Landkreis Coburg ist dies die IHK zu Coburg. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Für Bestandsunternehmen ist ein solches Gespräch optional.

Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
  • ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
  • das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten),
  • ein Beratungsbericht des Beraters,
  • die Rechnung des Beratungsunternehmens und
  • der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens vor Zuschussauszahlung die gesamten in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich MwSt.) zahlen und dies im Rahmen des Verwendungsnachweises belegen.

Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Wie wähle ich einen Berater aus?

Über die Auswahl des/r Berater/in entscheiden Sie als Unternehmer/in. Was bei Ihrer Beraterwahl zu beachten ist finden Sie im Merkblatt "Hinweise für KMU zur Beraterauswahl" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 144 KB).
Im Internet finden Sie unter dem Suchbegriff “Beraterbörse” mehrere Seiten, die eine Übersicht von Unternehmensberatern beinhalten.
Sie können in den Beraterbörsen gezielt nach Beratern suchen, z.B. nach bestimmten Schwerpunkten, Branchen und/oder Regionen. Zudem sind Bewertungen und Referenzberatungen einsehbar.