Güterkraftverkehr

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums gewährt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die der Mautpflicht unterliegen.
Folgende Förderprogramme stehen aktuell zur Verfügung:
  • „De-Minimis“ für die Bereiche Umwelt und Sicherheit (zum Beispiel für die Nachrüstung eines Partikelfilters oder für die Anschaffung eines Informationssystems für Transportlogistik)
  • „Ausbildung“
  • “Weiterbildung”
  • “EEN” für die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.
Für diese Förderprogramme steht ausschließlich das elektronische Antragsportal (eService-Portal) zur Datenübermittlung (Anträge, Verwendungsnachweise, Nachreichungen, Änderungsmitteilungen) zur Verfügung.

Förderung von Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen

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