Energiemanagement
Unter Energiemanagement versteht man das systematische Erfassung und die Optimierung von Energieströmen und den damit verbundenen Kosten im Unternehmen.
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Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten des Energiemanagements. Grundsätzlich wichtig: Bei der Auswahl des passenden Energiemanagementsystems sollte man unbedingt berücksichtigen, welche Systeme das Unternehmen bereits nutzt, da das Energiemanagement in das Management des Unternehmens eingebunden sein muss.
Die IHK zu Coburg hilft Ihnen mit Informationen und Kontakten zu ausgewiesenen Experten, die für Sie passende Lösung zu finden.
Energiemanagement: Lohnt das?
Grundsätzlich kann jede Organisation ein Energiemanagementsystem einführen. Durch konsequentes Managen von Energie können je nach Branche, Struktur und Alter eines Unternehmens Einsparungen bis zu 20 Prozent bei den Energiekosten erreicht werden.
Drei Systeme zum Energiemanagement
1. EMAS: Eco-Management and Audit Scheme
EMAS kann als Erweiterung des Umweltmanagements genutzt werden. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, welches Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
2. Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001
Ein solches Energiemanagementsystem ist ein nachweislich wirksames Instrument, um die Energieeffizienz von Unternehmen zu steigern und so den Energieverbrauch, CO2-Emissionen und nicht zuletzt Kosten zu senken. Auch staatliche Vergünstigungen beziehungsweise Steuerrückerstattungen sind an den Betrieb eines EnMS geknüpft. Dazu gehören die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und die Nachfolgeregelung zum sogenannten Spitzenausgleich sowie EU-Forderungen im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie. Nationaler Vorläufer war die DIN EN 16001.
Ein solches Energiemanagementsystem ist ein nachweislich wirksames Instrument, um die Energieeffizienz von Unternehmen zu steigern und so den Energieverbrauch, CO2-Emissionen und nicht zuletzt Kosten zu senken. Auch staatliche Vergünstigungen beziehungsweise Steuerrückerstattungen sind an den Betrieb eines EnMS geknüpft. Dazu gehören die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und die Nachfolgeregelung zum sogenannten Spitzenausgleich sowie EU-Forderungen im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie. Nationaler Vorläufer war die DIN EN 16001.
3. Energieaudit nach DIN EN 162467-1 und Alternative Systeme
Beide bieten sich speziell für kleinere und mittlere Unternehmen an. Der Grund: Sie können mit einem geringeren personellen und finanziellen Aufwand durchgeführt werden.
Beide bieten sich speziell für kleinere und mittlere Unternehmen an. Der Grund: Sie können mit einem geringeren personellen und finanziellen Aufwand durchgeführt werden.
Verpflichtende Energieaudits – BAFA aktualisiert Merkblatt
Die offizielle Umsetzungsfrist aus dem EDL-G ist bereits abgelaufen. Doch noch immer ergeben sich neue Fragen in der Anwendung des EDL-G und der Umsetzung der Energieauditpflicht. Das BAFA hat nun noch einmal eine aktualisierte Fassung seines Merkblatts veröffentlicht.
Die neue Fassung können Sie hier herunterladen.