Einheitlicher Ansprechpartner

Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg ist Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner wurde 2010 durch die EU-Dienstleistungs-Richtlinie geschaffen. Der Einheitliche Ansprechpartner soll Gewerbetreibende aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und auch aus Deutschland, die in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen (siehe dazu hier), dabei unterstützen ihre selbständigen Tätigkeiten im EU-Binnenmarkt leichter auszuüben, z. B. ein Immobilienmakler aus Spanien möchte seine Leistungen auch in Coburg erbringen und hier tätig werden.
Dienstleistungserbringer sollen sämtliche zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine einheitliche Stelle („Einheitlicher Ansprechpartner") wie z. B. die IHK zu Coburg abwickeln können.

Dazu gehören folgende Leistungen:
  • Information des Dienstleisters über alle einschlägigen Vorschriften und erforderlichen Verfahren zur Aufnahme und Ausübung der geplanten Dienstleistungstätigkeit
  • Verfahrensunterstützung des Dienstleisters bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten (Verfahrensmittler)

Weitere Informationen
Achtung: Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners als Verfahrensmittler führt nicht zu einer Veränderung der Zuständigkeiten, d.h. die Verwaltungsentscheidungen werden von der jeweils zuständigen Fachbehörde getroffen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann daher nicht durch den Einheitlichen Ansprechpartner vorgenommen werden. Der Einheitliche Ansprechpartner kann in Zweifelsfällen bei den zuständigen Stellen jedoch Informationen für den Dienstleister über die gewöhnliche Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Rechtsvorschriften einholen.
So erreichen Sie uns
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post, per Telefax oder auch per E-Mail an Ihre IHK als Einheitlicher Ansprechpartner wenden.
IHK zu Coburg
- Einheitlicher Ansprechpartner -
Schloßplatz 5
96450 Coburg
Tel.: 09561 7426-17
Fax: 09561 7426-50
E-Mail: eap@coburg.ihk.de