Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere, dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen, ist zwar nicht neu, wurde aber 2019 durch eine bessere und komfortablere Version ersetzt.
Mit der sogenannten „Nutzerkennung“ benötigen Sie keine kostenpflichtige Signaturkarte und kein Kartenlesegerät mehr. Damit entfällt zudem das zeitaufwendige Verfahren der Registrierungspflicht für Ursprungsbeauftragte in den Unternehmen. Die weiteren Vorteile haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Vorteile des elektronischen Verfahrens:
  • Nutzung wie beim Online-Banking über den Internet-Browser, keine Installation von Software mehr erforderlich (ausgenommen Kartenleser am Arbeitsplatz).
  • Dadurch leichterer Umstieg von der bisherigen auf die neue Anwendung.
  • Neue und sichere Webtechnologien mit deutlich verbesserter Leistung. Beschleunigte Bescheinigung von Dokumenten.
  • Keine langen Ladezeiten mehr beim Öffnen von UZ-Anträgen und Bescheinigungen.
  • Ursprungszeugnis-Anträge können im Unternehmen durch mehrere Personen vorbereitet werden, unabhängig von einer Signaturkarte.
  • Nur für die elektronische Absendung an die IHK werden Signaturkarte und Kartenleser noch benötigt.
  • Einfachere Nutzung von unterschiedlichen Druckern im Unternehmen, effizientes Druckmanagement.
  • Flexible Verwaltung von Nutzungsberechtigungen im Unternehmen.
  • Weniger PIN-Eingaben erforderlich.
  • Zahlreiche Verbesserungen wie Entwurfsstatus, Mehrfachupload, optionaler E-Mail Empfang und Vorschauoptimierung etc.
Die grundlegenden Vorteile der elektronischen Antragstellung sind dadurch noch attraktiver geworden:
  • Keine Postlaufzeiten, Porto- und Versandkosten.
  • Keine Fahrzeiten, Fahrt- und Personalkosten.
  • Keine witterungsbedingten Verzögerungen.

Online-Beantragung

Den Ablauf von der Beantragung eines UZ bis zum Ausdruck im Unternehmen haben wir für Sie als Grafik aufbereitet.
Das Verfahren bildet die Beantragung mit der Signaturkarte ab (ist aber auch ohne Signaturkarte möglich).
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch.
Zusätzlich zum Benutzerhandbuch finden Sie im eUZweb-Onboard Quickguide der IHK-GfI eine Kurzübersicht über die wichtigsten Funktionen und Einstellungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IHK-GfI mbH sowie unter https://euz.ihk.de/euzweb.

Die Vorteile

Seit Juni 2011 wurde das Verfahren weiterentwickelt: nach einiger Vorarbeit wurde eine Lösung entwickeln, die die Vorabunterschrift überflüssig macht.
Siegel und Unterschrift werden in der Version 2+ des elektronischen Ursprungszeugnisses als Bild (Faksimile) eingebettet und dann im Unternehmen ausgedruckt. Die Sicherheit des Verfahrens wird damit nochmals erhöht. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag der IHK-Organisation zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen.
Die Vorteile des elektronischen Verfahrens liegen auf der Hand:
  • Der Ausdruck von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen mit Faksimile von IHK-Dienstsiegel und Unterschrift erfolgt im Unternehmen.
  • Gleich zwei Postwege oder Botengänge pro Vorgang können eingespart werden.
  • Entscheidungen und Kommentare der IHK erhalten Sie online. Notwendige Änderungen kann die IHK gegebenenfalls elektronisch anfordern.
  • Der Bearbeitungsprozess in der IHK wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung wird in einer Tabelle dargestellt mit Angabe von Datum und Bearbeiter.
  • Ursprungsnachweise, Rechnungen und andere Dokumente können dem Ursprungszeugnis in elektronischer Form beigefügt werden und so ebenfalls bescheinigt werden.
  • Sie müssen keine Sicherheitsrisiken befürchten. Denn dank Einsatz der elektronischen Signatur werden die Daten auf dem Übertragungsweg mit einem elektronischen „Fingerabdruck" des Antragstellers versehen.
  • Im Benutzerprofil können Voreinstellungen vorgenommen werden, z. B. die Adresse des Exportunternehmens.
  • elektronische Anträge, die bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten eingehen, werden noch am selben Tag bearbeitet.
Die nach dem Verfahren 2+ ausgestellten Dokumente werden im Ausland anerkannt. Leider gibt es vereinzelt Schwierigkeiten mit Katar. Falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte, kann sofort auf die konventionelle Bearbeitung umgestellt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hinweis: Dokumente für das Bundesverwaltungsamt müssen wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften konventionell erstellt werden.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und die Bescheinigung von Handelsdokumenten wird per Internet beantragt. Den Link und das Benutzerhandbuch für das System finden Sie hier. Die Antragsdaten werden in das System eingegeben oder über eine Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem geladen. Falls für das Ursprungszeugnis Nachweise oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden diese dem Antrag im Dateiformat PDF beigefügt. Der Antrag wird dann digital signiert und an die IHK gesendet. Nach der Bearbeitung und der Freigabe durch die IHK wird das Ursprungszeugnis im Unternehmen ausgedruckt. Hierzu sind Ursprungszeugnis-Vordrucke ohne Seriennummer (erhältlich bei Ihrer IHK) erforderlich.
Auch die Bescheinigung von Handelsdokumenten (Handelsrechnungen oder andere Papiere) durch die IHK ist mit diesem System möglich. Die zu bescheinigenden Dokumente, müssen als PDF-Datei beigefügt werden. Die kostenlose Software "Ghostscript" muss bei dem antragstellenden Unternehmen installiert sein. Auch hier wird der Antrag digital signiert und an die IHK geschickt. Wenn die Bescheinigung erfolgt ist, druckt das Unternehmen die bescheinigte Handelsrechnung aus, IHK-Siegel und Unterschrift sind dann in diesem Ausdruck enthalten. Weitere Einzelheiten sind im Benutzerhandbuch enthalten.

Teilnahme am Verfahren

Der erste Schritt zur Teilnahme am elektronischen Verfahren ist die Klärung der innerbetrieblichen technischen Voraussetzungen. Außerdem ist es sinnvoll, einen Blick in das hinterlegte Verfahrenshandbuch zu werfen. Bei Fragen und Interesse wenden Sie sich an Ihre IHK-Ansprechpartner. Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und die Karten für die digitale Signatur ebenfalls vorliegen, schaltet Sie die IHK für den Ausdruck der Dokumente im Unternehmen frei.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist auch möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt werden, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird.

Gebühren

Es fallen nur die normalen Gebühren für Ursprungszeugnisse in Höhe von 9,00 Euro an. Zusätzlich berechnen wir eine Servicepauschale für die Pflege und Bereitstellung des elektronischen Verfahrens in Höhe von derzeit 2,50 Euro.