7. Sanktionspaket in Kraft

Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Das neue EU-Maßnahmenpaket „Aufrechterhaltung und Angleichung“ soll die Wirksamkeit der sechs bisherigen EU-Sanktionspakete stärken. Weiterhin werden neue Maßnahmen eingeführt. Die schon bestehenden EU-Sanktionen sollen bis Januar 2023 verlängert werden.

Mit dem Paket wird ein neues Einfuhrverbot für russisches Gold eingeführt. Gleichzeitig werden die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem
Verwendungszweck und Spitzentechnologie verschärft. Außerdem werden die Berichtspflichten verschärft, um ein robusteres Einfrieren von
Vermögenswerten durch die EU zu gewährleisten.

Die Verordnung (EU) 2022/1269 passt die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 an. Sie enthält im Wesentlichen Korrekturen im Bereich der güter- und
finanzbezogenen Maßnahmen.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1274 wurde die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 um weitere Listungen von Personen, Organisationen und Einrichtungen (darunter das russische Finanzinstitut Sberbank) erweitert.

Darüber hinaus wurde mit der Verordnung (EU) 2022/1273 eine Meldepflicht der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen,
Einrichtungen und Organisationen über ihr in der EU befindliches eingefrorenes Vermögen beschlossen.

Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle