12. EU-Sanktionspaket gegen Russland im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die Europäische Union hat ein 12. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Die neuen Maßnahmen betreffen sowohl die Verordnung (EU) 833/2014 als auch die Verordnung (EU) 269/2014.
Erstere betrifft schwerpunktmäßig die allgemeinen Außenwirtschaftsbeschränkungen gegenüber der Russischen Föderation, letztere bündelt die personenbezogenen Sanktionsmaßnahmen, welche die EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erlassen hat.
Das Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa.
Die Einfuhrbeschränkungen gelten für Diamanten, die in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt wurden. Industriediamanten sind davon ausgenommen. Darüber hinaus gibt es neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland.
Im Bereich der Exportbeschränkungen beinhaltet das 12. Sanktionspaket zusätzliche Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter sowie fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter im Wert von jährlich 2,3 Mrd. EUR.
Darüber hinaus sieht das Paket eine verstärkte Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und damit eine strengere Durchsetzung der Obergrenze vor. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2875 hat die EU über 140 weitere natürliche und juristische Personen in den Anhang I der VO (EU) 269/2014 aufgenommen und hierdurch u.a. mit Einfriergeboten und umfassenden Bereitstellungsverboten für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen belegt.
Erstere betrifft schwerpunktmäßig die allgemeinen Außenwirtschaftsbeschränkungen gegenüber der Russischen Föderation, letztere bündelt die personenbezogenen Sanktionsmaßnahmen, welche die EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erlassen hat.
Das Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa.
Die Einfuhrbeschränkungen gelten für Diamanten, die in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt wurden. Industriediamanten sind davon ausgenommen. Darüber hinaus gibt es neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland.
Im Bereich der Exportbeschränkungen beinhaltet das 12. Sanktionspaket zusätzliche Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter sowie fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter im Wert von jährlich 2,3 Mrd. EUR.
Darüber hinaus sieht das Paket eine verstärkte Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und damit eine strengere Durchsetzung der Obergrenze vor. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2875 hat die EU über 140 weitere natürliche und juristische Personen in den Anhang I der VO (EU) 269/2014 aufgenommen und hierdurch u.a. mit Einfriergeboten und umfassenden Bereitstellungsverboten für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen belegt.