4. EU-Sanktionspaket

Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland sind jetzt im Amtsblatt der EU L 87 I vom 15. März 2022 veröffentlicht:

Timeline der EU-Sanktionen gegen Russland

Presseerklärung des EU Rates:

Die EU-Sanktionsliste (Listungen) umfasst jetzt 893 Personen sowie 65 Unternehmen und Organisationen.
Die Liste der neu eingefügten "militärischen Nutzer" oder gleichgestellten Unternehmen umfasst 2 pdf-Seiten. Darunter befinden sich Schiffswerten, Unternehmen der Rüstungsindustrie, Forschungs- & Ingenieurbüros etc.).

ANHANG XIX
- LISTE DER STAATSEIGENEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 5aa
  • OPK OBORONPROM
  • UNITED AIRCRAFT CORPORATION
  • URALVAGONZAVOD
  • ROSNEFT
  • TRANSNEFT
  • GAZPROM NEFT
  • ALMAZ-ANTEY
  • KAMAZ
  • ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION) JSC PO SEVMASH
  • SOVCOMFLOT
  • UNITED SHIPBUILDING CORPORATION“
Die Liste der Stahlerzeugnisse ist sehr lang. Die Tabelle erstreckt sich über 9 pdf-Seiten.
Die von der EU für die Ausfuhr nach Russland als "Luxuswaren" festgelegte Güterliste ist sehr umfangreich mit verschiedenen Wertobergrenzen je Warengruppe. Für die meisten Waren gilt eine Wertobergrenze von 300,00 Euro. Davon abweichend Wertangaben finden Sie direkt bei der jeweilen Warengruppe.

Die Tabellen mit den Warenlisten umfassen insgesamt 14 pdf-Seiten.
  • Pferde
  • Kaviar und Kaviarersatz
  • Trüffel und Zubereitungen daraus
  • Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
  • Zigarren und Zigarillos
  • Parfüms, Toilettenwässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten
  • Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
  • Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
  • Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
  • Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold-und Silberschmiedewaren
  • Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
  • Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
  • Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
  • Artikel aus Bleikristall
  • Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR
  • Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 EUR
  • Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
  • Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
  • Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 EUR
  • Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
  • Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
  • Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
Dies als schneller Überblick zur Prüfung möglicher Betroffenheit.

(Quelle: gtai)