Frankreich: Update Grüner Punkt
Seit 2021 war in Frankreich ein Gebührenaufschlag vorgesehen für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. PRO Europe sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.
Verpackungen müssen in Frankreich zudem mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das hier kostenlos angefragt werden kann.
Quelle: AHK Frankreich
Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.
Verpackungen müssen in Frankreich zudem mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das hier kostenlos angefragt werden kann.
Quelle: AHK Frankreich