Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet)

So geht’s

Vier gute Gründe für die elektronische Beantragung

  • Zeit und Geld sparen: Postwege oder Botengänge entfallen bei der Beantragung. Die elektronisch beantragten Carnets müssen nach Ausstellung durch unsere Handelskammer lediglich abgeholt und anschließend rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
  • Schnelligkeit durch elektronische Kommunikation: Mittels elektronischer Kommunikation zwischen den Antragstellenden und unserer Handelskammer wird die Möglichkeit geschaffen, eventuell notwendige Änderungen vor der Ausstellung schnell und unkompliziert vorzunehmen.
  • Medienbrüche überwinden: Warenlisten können mittels CSV-Datei in den elektronischen Carnet-Antrag übernommen werden. Fotos können dem elektronisch gestellten Antrag als PDF-Anhang hinzugefügt werden.
  • Transparenteres Verfahren: Der Bearbeitungsprozess in unserer Handelskammer wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung ist durch eine Datumsangabe und den Namen des Bearbeitenden innerhalb der eCarnet-Anwendung nachvollziehbar. Der vollständige Antragsvorgang wird elektronisch für drei Jahre und drei Monate ab Ausstellungsdatum archiviert. Als Antragstellender sorgen Sie auch weiterhin für die unverzügliche Rückgabe des jeweiligen Carnets, sofern dieses nicht mehr von Ihnen benötigt wird. Die Rückgabe muss auch weiterhin spätestens zum Ablauf der Carnet-Gültigkeitsdauer (= ein Jahr ab Ausstellungsdatum) erfolgen. Unsere Handelskammer bewahrt die zurückgegebenen Carnets für drei Jahren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf.

Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet online zu beantragen?
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser, von z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari, zu nutzen.)
  • Zugang zum e-ATA-System

Die Registrierung im eCarnet-System in drei Schritten

Möchten Sie Ihre Carnets zukünftig elektronisch beantragen, befolgen Sie bitte die nachstehend bezeichneten Schritte:
  1. Registrierung durch den eCarnet-Administrator (das ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u.a. gegenüber unserer Handelskammer als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet) durch einen Klick auf „Registrieren“ unterhalb des Login-Bereichs. Unter “Ausweisdokument” bitte die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hochladen.
  2. Nach erfolgter Registrierung übersenden wir Ihnen eine Nutzungsvereinbarung, die Sie uns bitte ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben auf Ihrem Geschäftspapier zurücksenden. Alternativ finden Sie die auf Ihrem Geschäftspapier zu erstellende Nutzungsvereinbarung am Ende dieses Merkblatts unter „Weitere Informationen“.
  3. Nach Erhalt der rechtsverbindlich unterschriebenen Nutzungsvereinbarung erfolgt die Freischaltung Ihres Administrator-Accounts und es können online Carnets beantragt sowie weitere Nutzer durch den eCarnet-Administrator angelegt werden.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung.

Carnets ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/coburg ein und drücken Sie den Button “Neues ATA Carnet“ oder „Neues CPD Carnet (TW)“ (nur für Taiwan) in der Werkzeugliste.
Anschließend füllen Sie die benötigten Informationen aus. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgen durch unsere Handelskammer. Nach erfolgter Ausstellung erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung. Anschließend liegt das Carnet in unserer Handelskammer zur Abholung für Sie bereit.
Auch die Nutzer der eCarnet-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid und eine Rechnung über das jeweils ausgestellte Carnet.
Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben (nur das grüne Deckblatt im Feld „J. SIGNATURE OF Holder“ sowie alle eventuell benötigten grünen Warenlistenzusatzblätter unten rechts unter „SIGNATURE OF HOLDER“)! Nach Ausstellung durch unsere Handelskammer dürfen auch an online beantragten Carnets keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.