Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in Kraft getreten

Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in Kraft getreten

Das BEG IV wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Tag nach der Verkündung, also am 30. Oktober 2024 in großen Teilen in Kraft getreten. Weitere Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Den Gesetzestext finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 720 KB)
Die Maßnahmen des BEG IV markieren einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau, auch wenn das Gesetz hinter den ursprünglichen Erwartungen der Unternehmen zurückbleibt. Die DIHK betont daher die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Bürokratiebelastung spürbar abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken - beispielsweise über ein Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz 2025.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Änderungen des BEG IV
  • Die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
  • Den Hotelmeldeschein schafft der Bundestag zumindest für deutsche Staatsbürger ab.
  • Das Nachweisgesetz hat der Bundestag so angepasst, dass die „wesentlichen Vertragsbedingungen“ wie Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen jetzt auch in Textform nachgewiesen werden können. Das gilt auch für Arbeitsverträge, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters des Mitarbeitenden enden und daher als „befristet“ gelten (Altersgrenzenregelung) und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Mit den Beschlüssen des BEG IV können Arbeitgeber Arbeitszeugnisse künftig auch elektronisch ausstellen.
  • In über 25 Gesetzen werden Schriftformerfordernisse abgebaut.
  • Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz können künftig auch digital erfüllt werden.
  • Mit dem BEG IV können Verwaltungsvorschriften geschaffen werden, die die artenschutzrechtliche Prüfung zu bestimmten Bauvorhaben an Eisenbahnbetriebsanlagen, wie Erneuerungs- oder Elektrifizierungsmaßnahmen, bundesweit vereinheitlichen. Die angestrebten Standardisierungen zielen auf die im Schienenbereich besonders relevanten geschützten Arten ab.
  • Der Bundestag ermöglicht eine kürzere Äußerungsfrist bei erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP) in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberatende für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingerichtet werden (Generalvollmacht).
  • Es gibt zudem Fortschritte bei der Digitalisierung der Finanzverwaltung. Künftig werden Steuerbescheide auch digital bereitgestellt, wenn sie digital eingereicht werden.

Weitere Vorschläge und Anregungen zum Bürokratieabbau, nimmt Herr Jakobs, Leiter Bereich Recht und Steuern der IHK zu Coburg, jederzeit gerne entgegen.