Wachstumschancengesetz beschlossen
Impulse für Wachstum und Investitionen: Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt, das Gesetz ist am 28. März 2024 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Entlastungen im Überblick
Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.
Unternehmen profitieren davon beispielsweise durch:
- den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
- steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
- die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- die Einführung der E-Rechnung
Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sah ursprünglich rund 50 Einzelmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro vor. Dieser Entwurf fand im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit. Er wurde deshalb im Wege des Vermittlungsverfahrens angepasst: Das Entlastungsvolumen wurde deutlich reduziert und unter anderem die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen. In dieser Fassung haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschlossen.