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Bürokratieabbau, gute Rechtsetzung und eine effiziente Verwaltungspraxis sind zu wichtigen Standortfaktoren geworden und bedeutende Aspekte erfolgreicher Standortpolitik.
Mit der Zustimmung des Bundesrats hat das BEG IV nun die letzte Hürde genommen. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.